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Arbeitsrecht
Kündigungsschutzrecht
Betriebsverfassungsrecht


  Wir beraten und vertreten Privatpersonen und mittelständische Firmen aller Branchen ebenso wie die Arbeitsvertragsparteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wir gestalten Ihre individuellen Verträge unter Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten. Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei allen Fragestellungen im Zusammenhang mit Begründung, Durchführung und Beendigung der Arbeitsverhältnisse, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in allen Instanzen.

Ferner beraten und vertreten wir die Betriebsparteien (Arbeitgeber/Betriebsrat) bei der Gestaltung ihrer kollektiven Arbeitsbedingungen von der Betriebsvereinbarung bis hin zum Interessenausgleich und Sozialplan. Zur Wahrnehmung Ihrer Interessen vertreten wir Arbeitgeber und Betriebsräte bei Verfahren vor der Einigungsstelle und bei gerichtlichen Beschlussverfahren, wobei wir unter Berücksichtigung des Grundsatzes der vertrauensvollen Zusammenarbeit bestrebt sind, die unterschiedlichen Interessen der Betriebsparteien zielführend zum Wohle der Beteiligten und Betroffenen zu koordinieren.
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Familien- und Erbrecht   Wir beraten Sie umfassend in schwierigen Trennungs- und Ehescheidungssituationen. Häufig kommt es bereits vor und bei der Trennung auf die richtige Weichenstellung an. Dies stellt zumeist die Grundlage für eine einverständliche vertragliche Regelung der Vermögensauseinandersetzung, der Unterhaltsfragen und der möglichen Scheidungsfolgesachen dar. Soweit es in der Folge zur Ehescheidung kommt, begleiten wir Sie im gerichtlichen Verfahren und erforderlichenfalls setzen wir Ihre Ansprüche auf Unterhalt, Zugewinn etc. durch. Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen in der Beratung in Kindschaftssachen sowie bei Vaterschaftsanfechtungsverfahren.

Wir beraten Sie umfassend bei der Errichtung oder Abänderung von Testamenten und Erbverträgen und zeigen Ihnen jeweils die bestehenden Regelungsmöglichkeiten auf, so dass Sie Ihre individuellen Vorstellungen in rechtlich wirksamer Form umsetzen können. Ist ein Erbfall eingetreten, stehen wir zur Beratung und Durchführung von schwierigen Fragen der Ausschlagung der Erbschaft, der Erbscheinserteilung sowie in der Verwaltung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften zur Verfügung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.
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Immobilienrecht   Wir beraten Grundstückseigentümer, Investoren und private Bauherren bei der Gestaltung aller relevanter Verträge (Mietverträge, Grundstückskaufverträgen usw.)
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Mietrecht
Wohnungseigentumsrecht


  Wir beraten und vertreten alle am Mietverhältnis beteiligten Parteien, Vermieter und Mieter, sowohl im privaten Wohnraummietrecht wie auch im gewerblichen Mietrecht. Wir gestalten Ihre individuellen Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung der im Mietrecht geltenden Besonderheiten. Wir beraten und vertreten Vermieter und Mieter bei allen relevanten Fragestellungen vom Abschluss des Mietvertrages über die gesamte Laufzeit bis zur Beendigung und Abwicklung des Mietverhältnisses. Zur Wahrnehmung Ihrer Interessen führen wir für Vermieter und Mieter außergerichtliche Verhandlungen aller Art sowie erforderlichenfalls Mietprozesse in allen Instanzen.

Ferner beraten und vertreten wir Wohnungseigentümer sowie Wohnungseigentümergemeinschaften bei allen Fragestellungen des Wohnungseigentumsgesetzes (Rechte, Pflichten, Gebrauchsregelung, Nutzungen, Lasten, Kosten; Verwaltung durch die Wohnungseigentümer) und führen erforderlichenfalls die Verfahren in Wohnungseigentumssachen bei den hierfür zuständigen Gerichten in allen Instanzen.
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Strafrecht   Wir beraten und vertreten Privatpersonen und Firmen bei strafrechtlichen Ermittlungen und vor den Gerichten in Strafsachen. Unsere Tätigkeit umfasst die Gebiete des allgemeinen Strafrechts, Kapitaldelikte, Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, Betäubungsmitteldelikte, Jugendstrafrechts, Verkehrsstrafrechts, Umweltstrafrechts und Strafvollzugsrecht.

Wir sind stets bestrebt, gute Lösungsmöglichkeiten bereits im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und nicht erst in der Hauptverhandlung zu erreichen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen besteht deshalb auch ein ständiger Kontakt mit den jeweiligen Ermittlungsbehörden und Gerichten.
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Vereinsrecht   Wir beraten und vertreten eingetragene und nicht eingetragene Vereine des privaten Rechts bei allen vereinsrechtlichen Belangen der täglichen Praxis. Unsere Dienstleistung umfasst die Beratung der Vereine und der Vereinsvorstände bei Gründung des Vereins und der Gestaltung der Vereinssatzung. Wir beraten insbesondere die Vereinsvorstände bei der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben und Pflichten (Vertretung und Führung des Vereins, Haftung, Mitgliederversammlung) und klären erforderlichenfalls registerrechtliche und steuerrechtliche Fragen mit den zuständigen Behörden.
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