|
Arbeitsrecht
Kündigungsschutzrecht
Betriebsverfassungsrecht
|
|
Wir beraten und vertreten Privatpersonen und
mittelständische Firmen aller Branchen ebenso wie die
Arbeitsvertragsparteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wir
gestalten Ihre individuellen Verträge unter Berücksichtigung
der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten. Wir beraten und
vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei allen Fragestellungen
im Zusammenhang mit Begründung, Durchführung und
Beendigung der Arbeitsverhältnisse, sowohl außergerichtlich
als auch gerichtlich in allen Instanzen.
Ferner beraten und vertreten wir die Betriebsparteien (Arbeitgeber/Betriebsrat)
bei der Gestaltung ihrer kollektiven Arbeitsbedingungen von
der Betriebsvereinbarung bis hin zum Interessenausgleich und
Sozialplan. Zur Wahrnehmung Ihrer Interessen vertreten wir
Arbeitgeber und Betriebsräte bei Verfahren vor der Einigungsstelle
und bei gerichtlichen Beschlussverfahren, wobei wir unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der vertrauensvollen Zusammenarbeit bestrebt
sind, die unterschiedlichen Interessen der Betriebsparteien
zielführend zum Wohle der Beteiligten und Betroffenen
zu koordinieren.
nach oben
|
Familien- und Erbrecht |
|
Wir beraten Sie umfassend in schwierigen Trennungs-
und Ehescheidungssituationen. Häufig kommt es bereits
vor und bei der Trennung auf die richtige Weichenstellung an.
Dies stellt zumeist die Grundlage für eine einverständliche
vertragliche Regelung der Vermögensauseinandersetzung,
der Unterhaltsfragen und der möglichen Scheidungsfolgesachen
dar. Soweit es in der Folge zur Ehescheidung kommt, begleiten
wir Sie im gerichtlichen Verfahren und erforderlichenfalls
setzen wir Ihre Ansprüche auf Unterhalt, Zugewinn etc.
durch. Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen in
der Beratung in Kindschaftssachen sowie bei Vaterschaftsanfechtungsverfahren.
Wir beraten Sie umfassend bei der Errichtung oder Abänderung
von Testamenten und Erbverträgen und zeigen Ihnen jeweils
die bestehenden Regelungsmöglichkeiten auf, so dass Sie
Ihre individuellen Vorstellungen in rechtlich wirksamer Form
umsetzen können. Ist ein Erbfall eingetreten, stehen wir
zur Beratung und Durchführung von schwierigen Fragen der
Ausschlagung der Erbschaft, der Erbscheinserteilung sowie in
der Verwaltung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
zur Verfügung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung
und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.
nach oben
|
Immobilienrecht |
|
Wir beraten Grundstückseigentümer,
Investoren und private Bauherren bei der Gestaltung aller relevanter
Verträge (Mietverträge, Grundstückskaufverträgen
usw.)
nach oben
|
Mietrecht
Wohnungseigentumsrecht
|
|
Wir beraten und vertreten alle am Mietverhältnis
beteiligten Parteien, Vermieter und Mieter, sowohl im privaten
Wohnraummietrecht wie auch im gewerblichen Mietrecht. Wir gestalten
Ihre individuellen Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung
der im Mietrecht geltenden Besonderheiten. Wir beraten und
vertreten Vermieter und Mieter bei allen relevanten Fragestellungen
vom Abschluss des Mietvertrages über die gesamte Laufzeit
bis zur Beendigung und Abwicklung des Mietverhältnisses.
Zur Wahrnehmung Ihrer Interessen führen wir für Vermieter
und Mieter außergerichtliche Verhandlungen aller Art
sowie erforderlichenfalls Mietprozesse in allen Instanzen.
Ferner beraten und vertreten wir Wohnungseigentümer sowie
Wohnungseigentümergemeinschaften bei allen Fragestellungen
des Wohnungseigentumsgesetzes (Rechte, Pflichten, Gebrauchsregelung,
Nutzungen, Lasten, Kosten; Verwaltung durch die Wohnungseigentümer)
und führen erforderlichenfalls die Verfahren in Wohnungseigentumssachen
bei den hierfür zuständigen Gerichten in allen Instanzen.
nach oben
|
Strafrecht |
|
Wir beraten und vertreten Privatpersonen und
Firmen bei strafrechtlichen Ermittlungen und vor den Gerichten
in Strafsachen. Unsere Tätigkeit umfasst die Gebiete des
allgemeinen Strafrechts, Kapitaldelikte, Wirtschafts- und Steuerstrafrechts,
Betäubungsmitteldelikte, Jugendstrafrechts, Verkehrsstrafrechts,
Umweltstrafrechts und Strafvollzugsrecht.
Wir sind stets bestrebt, gute Lösungsmöglichkeiten
bereits im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und nicht
erst in der Hauptverhandlung zu erreichen. Aufgrund unserer
langjährigen Erfahrungen besteht deshalb auch ein ständiger
Kontakt mit den jeweiligen Ermittlungsbehörden und Gerichten.
nach oben
|
Vereinsrecht |
|
Wir beraten und vertreten eingetragene und nicht
eingetragene Vereine des privaten Rechts bei allen vereinsrechtlichen
Belangen der täglichen Praxis. Unsere Dienstleistung umfasst
die Beratung der Vereine und der Vereinsvorstände bei Gründung
des Vereins und der Gestaltung der Vereinssatzung. Wir beraten
insbesondere die Vereinsvorstände bei der Erfüllung
ihrer satzungsgemäßen Aufgaben und Pflichten (Vertretung
und Führung des Vereins, Haftung, Mitgliederversammlung)
und klären erforderlichenfalls registerrechtliche und steuerrechtliche
Fragen mit den zuständigen Behörden.
nach oben
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|